Teilnahmebedingungen
für den Adventszauber in Borgholzhausen vom 04. bis 06. Dezember 2026
Bitte gestalten Sie Ihren Stand weihnachtlich und der Jahreszeit entsprechend. Sie tragen damit zu dem Erfolg der Veranstaltung bei! Für unsere Besucher bitten wir, Ihren Verkaufsstand mit Namen und Anschrift zu versehen.
Die Marktzeiten sind wie folgt:
Freitag, 04.12.2026 von 16:00 bis 23:00 Uhr
Samstag, 05.12.2026 von 11:00 bis 23:00 Uhr
Sonntag, 06.12.2026 von 11:00 bis 19:30 Uhr
Diese Marktzeiten sind von allen Teilnehmern einzuhalten, insbesondere zum Marktbeginn sollen alle Stände geöffnet und entsprechend besetzt sein.
Weiterhin bitten wir darum, Verkaufsstände am Freitag und Samstag bis mindestens 20:00 Uhr, Verzehr- und Getränkestände bis zum Marktende und dem Beginn der Nachtruhe um 23:00 Uhr geöffnet zu halten.
Die Zulieferung zu Ihrem Stand sollte so geplant werden, dass die Veranstaltung nicht gestört wird. Ab 10.00 Uhr ist der Autoverkehr in der Marktzone generell nicht mehr gestattet.
Bitte kontaktieren Sie vor dem Aufbau unbedingt ein Mitglied des Organisationsteams und beachten Sie die von Ihnen beantragen Standmaße sowie die bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Merkblatt der Freiwilligen Feuerwehr Borgholzhausen.
Mit dem Aufbau kann am Tag vor der Veranstaltung (Donnerstag, 03. Dezember) ab 10:00 Uhr begonnen werden. Der Abbau des Stands erfolgt nach Marktende (Sonntag, 06. Dezember) ab frühestens 19:30 Uhr.
Das Parken auf dem Marktgelände ist nicht gestattet. Für unsere Aussteller haben wir die Parkplätze an der Kreissparkasse und hinter der Volksbank. Einen entsprechenden Parkausweis erhalten Sie mit der Teilnahmebestätigung. Für die Gültigkeit des Ausweises tragen Sie bitte Namen und KFZ-Kennzeichen ein.
Gestattungen
Der Verkehrsverein Borgholzhausen e.V. wird als Veranstalter des Adventszaubers diesen bei der Stadt Borgholzhausen ordnungsgemäß und fristgerecht anmelden. Weitere Anträge Ihrerseits sind nicht erforderlich.
Wir weisen darauf hin, dass für jeden Mitarbeiter in den Verzehrständen ein gültiges Gesundheitszeugnis vorliegen muss. Der Kreis Gütersloh behält sich diesbezügliche stichprobenartige Kontrollen vor.
Stände mit offenem Feuer benötigen zwingend einen Feuerlöscher und müssen beim Veranstalter angemeldet werden.
Musik am Stand
Musikdarbietungen an Ausstellerständen müssen mit dem Veranstalter vereinbart werden. Generell gilt, dass das Spielen von Musik gemäßigt erfolgen muss und weder Besucher noch Standnachbarn akustisch stören darf.
Energieversorgung
Zur Stromversorgung können nach Absprache mit unserem Organisationsteam die grauen Übergabekästen (Marktschränke) der Stadt Borgholzhausen genutzt werden. Ihre verbrauchten Strom- und Anschlussgebühren werden über die Firma Dierk Bollin, Heidbrede 18, 33829 Borgholzhausen zum Marktende abgerechnet.
Sicherheit
Der Verkehrsverein Borgholzhausen e.V. wird als Veranstalter einen nächtlichen Sicherheits-/Wachdienst beauftragen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Diebstahl.
Versicherung
Die Versicherung der Veranstaltungsgüter und der Verkaufshäuschen bzw. Fahrgeschäfte ist Sache der Aussteller. Wir empfehlen eine Haftpflicht- und Diebstahlversicherung.
Verwendung von Geschirr durch die Verzehrstände
Vom Rat der Stadt Borgholzhausen wurde beschlossen, dass auf allen öffentlichen Veranstaltungen in der Stadt Borgholzhausen grundsätzlich Mehrweggeschirr zu verwenden ist. Ein Spülmobil stellen wir Ihnen während der ganzen Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung. Für das entsprechende Geschirr ist jeder Standbetreiber selber verantwortlich. Leihgeschirr kann nicht zur Verfügung gestellt werden!
Säuberung des Marktbereiches / Müllbeseitigung
Jeder Standbetreiber ist für die Sauberkeit seiner Standfläche während der Marktzeit verantwortlich. Weiterhin ist der Standplatz nach Marktende besenrein und frei von Abfällen zu hinterlassen. Für eventuell verschmutzt hinterlassene Standflächen behalten wir uns vor, die Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
Trinkwasser
Die vom Kreis Gütersloh zur Verfügung gestellten Hinweise und praktischen Ratschläge zur Hygiene der Trinkwasserversorgung auf Volksfesten und anderen Freiluftveranstaltungen haben wir mit der Bitte um entsprechend Beachtung Ihrer Anmeldung beigefügt.
Höhere Gewalt
Aus zwingenden Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, insbesondere bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen, kann die Veranstaltung abgesagt, verkürzt oder verschoben werden. Die Aussteller sind in diesem Falle weder zum Rücktritt berechtigt noch stehen ihnen Schadensersatzansprüche zu.
Rücktritt von der Anmeldung
Der Aussteller hat das Recht auf Rücktritt vom Vertrag mit folgenden Konditionen. Ein Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Standmiete fällig. Bei späterem Rücktritt 100 % der Standmiete.